Bauen &

Wohnen



Wolframs-Eschenbach ist ein beliebter Ort für Leben und Wohnen. Es bürgt für angenehme natürliche Bedingungen: Eine umsichtige Planung der Wohngebiete, Verkehrsberuhigung, Spielplätze, Kindertagesstätte, Grund- und Hauptschule, Seniorenwohnheim sowie die medizinische Grundversorgung schaffen für Gesundheit, Familien und Senioren ein gutes Umfeld.

Wolframs-Eschenbach ist nach wie vor eine Stadt im Grünen, wo sich harmonisch Felder, Wiesen und Wälder abwechseln. Man kann ringsum wandern, radfahren und sich erholen. Schließlich ist die Einwohnerzahl in den letzen 20 Jahren um 40% auf rund 3000 Bürger gestiegen und beweist die Beliebtheit des Ortes.

Derzeit sind keine freien Bauplätze zum Verkauf vorhanden. Interessenten, mit tatsächlichen Bauinteresse, können sich per Mail auf eine Warteliste eintragen. Hierzu möchten wir Sie bitten, Ihren vollständigen Namen, Vorname, Anschrift und eine Telefonnummer per Mail an bauverwaltung@wolframs-eschenbach.de zu senden.

Ihr Ansprechpartner ist:

Grundstückskauf:

VAe Frau Jank
Bauverwaltung
09875 9755-22
bauverwaltung@wolframs-eschenbach.de

Initiative "Familienfreundliche Stadt"

Nachlass für Bauplatzkäufer mit Kindern

Das Ziel ist, Familien mit Kindern einen Anreiz zu einem Wohnhausbau in Wolframs-Eschenbach zu geben.

Die Stadt Wolframs-Eschenbach gewährt beim Bauplatzverkauf durch die Stadt auf den Kaufpreis einen Nachlass von 1.000 Euro je Kind unter 18 Jahre, das in den zu errichtenden Neubau einzieht.

Voraussetzungen dafür sind,

  • dass das Kind beim Einzug das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • dass das Kind mit Hauptwohnsitz in dem Neubau wohnt,
  • berücksichtigt werden auch Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Einzug geboren werden bzw. einziehen,
  • der Nachlass ist unabhängig von der Art der Bebauung (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Eigentumswohnungen. Der Nachlass muss der betroffenen Familie zu gute kommen.
  • Für Kinder die innerhalb von 5 Jahren nach dem Einzug mit Hauptwohnsitz in Wolframs-Eschenbach abgemeldet werden, ist der Nachlass zurückzuzahlen. 

Michael Dörr, Erster Bürgermeister


Antrag auf Kaufpreisermäßigung bei städtischen Bauplatzkauf »

 

 



Bauplätze und Baugebiete

der Stadt Wolframs-Eschenbach



Allgemeine Informationen für Bauherren finden Sie >> hier <<.



Auslegung von Bauleitplanverfahren

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Abgeschlossene Bauleitplanverfahren:

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Nachstehend finden Sie noch weitere Informationen zu den bereits abgeschlossenen Bauleitplanverfahren in Wolframs-Eschenbach.

Bauleitplanverfahren: Solarpark "Sonnenkraft Selgenstadt"

 

zusammenfassende Erklärung "Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt"

 

Flächennutzungsplan "Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt"- Planteil

 

Flächennutzungsplan "Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt"- Begründung

 

Bebauungsplan "Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt"- Planteil

Bebauungsplan "Solarpark Sonnenkraft Selgenstadt"- Begründung

 

Bauleitplanverfahren: Solarpark "Sonnenenergie Biederbach"

zusammenfassende Erklärung "Solarpark Sonnenenergie Biederbach"

Flächennutzungsplan "Solarpark Sonnenenergie Biederbach"- Planteil

Flächennutzungsplan "Solarpark Sonnenenergie Biederbach"- Begründung

Bebauungsplan "Solarpark Sonnenenergie Biederbach"- Planteil

Bebauungsplan "Solarpark Sonnenenergie"- Begründung

 

 

Bauleitplanverfahren: Solarpark "Gerbersdorfer Weg"

zusammenfassende Erklärung "Solarpark Gerbersdorfer Weg"

Flächennutzungsplan "Solarpark Gerbersdorfer Weg"- Planteil

Flächennutzungsplan "Solarpark Gerbersdorfer Weg"- Begründung

Bebauungsplan "Solarpark Gerbersdorfer Weg"- Planteil

Bebauungsplan "Solarpark Gerbersdorfer Weg"- Begründung

 

 

 

Bauleitplanverfahren: "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"

 

zusammenfassende Erklärung "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"

Flächennutzungsplan "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"- Planteil

Flächennutzungsplan "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"- Begründung

Bebauungsplan "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"- Planteil

Bebauungsplan "Grünstromkraftwerk Wolframs-Eschenbach"- Begründung

 

 

 Bebauungsplan Nr. 3 E - "Mühlbuck V" - (seit 20.12.2019 in Kraft)

 

01_Bebauungsplan.pdf »
02_Satzung.pdf »
03_Begruendung.pdf »
04_Gruenordnung mit saP.pdf »
05_Umweltbericht.pdf »